Leistungen der ALAEC

Die ALAEC bietet den betroffenen Personen und Familien Unterstützung an.
Die folgende Liste zeigt die aktuellen verfügbaren Dienstleistungen (12.08.2024, französicher Text geltend).

LEISTUNGEN VON ALAEC

A) Pauschalangebote

Um eine Leistung in Form einer Pauschale zu erhalten, muss der Antragsteller in der Regel Mitglied des Vereins sein.

A).1. Pauschale für einen Krankenhausaufenthalt

Ein Pauschalbetrag in Höhe von 350€ kann unter den folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • Der Krankenhausaufenthalt muss im Zusammenhang mit der Herzerkrankung stehen,
  • Der Patient muss mindestens drei Tage am Stück im Ausland stationär behandelt werden,
  • der Pauschalbetrag kann für jede weitere Woche des Krankenhausaufenthalts wiederholt werden,
  • Der Antrag muss innerhalb von 9 Monaten unter Vorlage von Belegen (Antragsformular und Lagebericht, Krankenhausbescheinigung, Nachweis des Krankenhausaufenthalts...) gestellt werden.

A).2. Pauschale für psychologische Betreuung

Eine Pauschale von maximal 90€ pro Sitzung bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 720€ kann unter den folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • Die psychologische Betreuung muss in Zusammenhang mit der Herzerkrankung stehen,
  • Der Antrag muss unter Vorlage einer Rechnung gestellt werden, die auf den Namen des betroffenen Kindes, Elternteils oder Geschwisters ausgestellt ist,
  • Der Antrag kann auch rückwirkend innerhalb von 9 Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden,
  • Die Pauschale wird in der Regel nur einmal pro Jahr gewährt.

A).3. Zusätzliche Gesundheitsversicherung für Jugendliche

ALAEC kann die Übernahme des Beitrags zur CMCM und zur Garantie PRESTAPLUS ( Caisse médico-complémentaire mutualiste, ehemals Caisse médico-chirurgicale mutualiste ) für junge Mitglieder oder Studenten unter 18 Jahren gewähren, deren Eltern Mitglieder der ALAEC sind und die nicht mehr mit einem Elternteil bei der CMCM mitversichert sind.

Die ALAEC kann auch jungen Mitgliedern (18 bis 27 Jahre) der ALAEC, die nach ihrem Eintritt in das Berufsleben nicht mehr mit einem Elternteil zusammengeschlossen sind, den Beitrag zur CMCM und zur Garantie PRESTAPLUS zwei Jahre lang und gegen Vorlage des Zahlungsnachweises erstatten.

Diese Beihilfen werden auch im Falle der Mitgliedschaft in einer anderen gleichwertigen Zusatzkrankenversicherung gewährt, wobei der von ALAEC übernommene Betrag den Beitrag zur CMCM und zur PRESTAPLUS-Garantie nicht übersteigen darf.

B) Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Herzerkrankung, die nicht von der CNS, der CMCM oder einer anderen privaten oder öffentlichen Einrichtung erstattet werden.

B).1. Reisekosten

Die Kosten für medizinisch betreute Reisen, die nicht erstattet werden, können unter den folgenden Bedingungen ganz oder teilweise von der ALAEC übernommen werden:

  • Die Reise muss im Zusammenhang mit der Herzerkrankung stehen,
  • eine Kopie der ärztlichen Verschreibung/des ärztlichen Rezepts vorlegen,
  • Die Reise muss zu und/oder von einem Herzzentrum führen,
  • Der Antrag muss unter Vorlage eines Belegs gestellt werden (Abrechnung und/oder Begründung der Ablehnung der Erstattung von Fahrtkosten durch die zuständigen Stellen),
  • der Antrag kann auch rückwirkend für Kosten gestellt werden, die bis zu neun Monate vor der Antragstellung entstanden sind.

Auch die Kosten für nicht medizinisch notwendige und nicht erstattete Fahrten (z. B. Taxi) können auf Vorschlag der sozialmedizinischen Koordinatorin ganz oder teilweise übernommen werden.

B).2. Frische Säuglings-/Spezialmilch und Ergänzungsnahrung

Die Voraussetzungen für den Erhalt und die Durchführungsmaßnahmen sind wie folgt:

  • Die Einnahme von Säuglings-/Spezialmilch oder Nahrungsergänzungsmitteln muss in Zusammenhang mit der Herzerkrankung stehen,
  • eine Kopie der Verschreibung/des ärztlichen Rezepts vorlegen,
  • eine Kopie der Erstattungsdetails der CNS, der CMCM oder einer anderen privaten oder öffentlichen Einrichtung oder eine Kopie der Ablehnung vorlegen,
  • die Kosten für Spezialmilch werden nur für maximal ein Jahr erstattet,
  • die Erstattung kann rückwirkend bis zu 9 Monate vor Antragstellung erfolgen.

C) Individuelle Finanzhilfen

Die ALAEC kann individuelle finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der Herzerkrankung des Patienten anbieten. Diese finanzielle Unterstützung kann unter anderem Folgendes umfassen:

  • die Übernahme des Jahresbeitrags für die Mitgliedschaft in der ALAEC,
  • die Übernahme des Beitrags bei der CMCM (mit Prestaplus),
  • die vorübergehende Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe,
  • die vorübergehende Übernahme der Kosten für häusliche Pflege, die nicht durch eine Krankenversicherung oder eine Zusatzkrankenversicherung abgedeckt ist,
  • Vorschüsse :
    • von ärztlichen, paramedizinischen Honoraren
    • der Kosten für einen Krankenhausaufenthalt,
    • der Kosten für die Unterbringung,
    • der Kosten für medizinisch betreute Fahrten,
    • Kosten für Apotheken.

Jegliche Rückerstattung dieser Vorschüsse muss an die ALAEC zurückgezahlt werden.

Die ALAEC wird nur dann tätig, wenn der Antragsteller alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, anderweitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Diese Unterstützung ist zeitlich begrenzt. Sie wird nur nach Vorlage von Belegen gewährt, die von der sozialmedizinischen Koordinatorin der ALAEC analysiert werden.

D) Unterstützung der Familien bei Behördengängen

Die sozialmedizinische Koordinatorin kann die Familien auch bei der Durchführung verschiedener Schritte im Zusammenhang mit der Herzerkrankung unterstützen.

Allgemeine Bedingungen für eine Leistung:

Anfragen sind an die sozialmedizinische Koordinatorin der ALAEC, Frau Olga Cardoso, unter der Telefonnummer (Mobiltelefon) +352 691 84 28 36 oder per E-Mail: ocardoso@alaec.lu zu richten. 

Persönliche Informationen, die der sozialmedizinischen Koordinatorin anvertraut werden, fallen unter das Berufsgeheimnis. Die sozialmedizinische Koordinatorin analysiert jeden Antrag und unterbreitet einem vom Verwaltungsrat zu diesem Zweck beauftragten Ausschuss, der seinerseits der Schweigepflicht unterliegt, einen Vorschlag. Bei dieser Gelegenheit werden nur die Informationen weitergegeben, die für die Entscheidung und die Gewährung der Leistung erforderlich sind. Der betreffende Ausschuss behält keine Informationen.

Der Verwaltungsrat des ALAEC behält sich das Recht vor, jede Hilfe zu gewähren oder zu verweigern und die oben aufgeführten Bedingungen für die Gewährung zu ändern. Seine Entscheidungen müssen nicht begründet werden.

Leistungen der ALAEC - Leistungen
Leistungen der ALAEC - Leistungen